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Anabolika-doping: Steroide Sind Alles Andere Als Harmlos

Anabolika-doping: Steroide Sind Alles Andere Als Harmlos

Anabolika-doping: Steroide Sind Alles Andere Als Harmlos

Der androgene Anteil der Steroidhormone bewirkt das typisch männliche Aussehen (tiefe Stimme, männlicher Haarwuchs). Allerdings werden Männer durch https://zastitabeograd.com/steroid-86/steroide-und-sportphysiologie-wie-der-korper-sich-2/ den Missbrauch von anabolen Steroiden nicht unbedingt männlicher. Testosteron wird im Körper auch zum weiblichen Sexualhormon Östrogen umgewandelt.

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Diese Entscheidung ist nicht verwunderlich, denn der Gesetzgeber wollte von Anfang an bewusst den Bodybuilding- und Kraftsportbereich miterfassen. In das AntiDopG wurden viele Vorschriften übertragen, die bis dahin im Arzneimittelgesetz zu finden waren. Aus Studien ist bekannt, dass es zu gravierenden körperlichen Veränderungen und Schäden kommen kann. Bei Jugendlichen kann Anabolikamissbrauch die Wachstumsphase vorzeitig beenden. Bekannt geworden sind anabole Steroide vor allem durch den missbräuchlichen Einsatz als Dopingmittel im Sport. Im Bereich des Hochleistungssports wurden anabole Steroide genutzt, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Aktuelles Strafrecht

  • Doch seit einiger Zeit gelten Selektive Androgen Rezeptor Modulatoren, kurz SARMS, als das nächste große Ding in der Forschung hinsichtlich Medikamenten, die krankhaften Muskelschwund hemmen und potenziell anabole Effekte besitzen.
  • Unter steht zudem eine Broschüre mit zahlreichen Beispielen für erlaubte Arzneimittel, die sogenannte »Beispielliste zulässiger Medikamente« zum Download bereit.
  • Um auf eine Dosierung zu kommen, die von anderen Sportlern als wirksam beschrieben wird, müsste man sie somit alle paar Tage erneut einkaufen, um stets unter der nicht geringen Menge zu bleiben.
  • Dieses Verbot gilt grundsätzlich, unabhängig von einem möglichen Doping-Verbot der zu infundierenden Substanzen.
  • Bei Männern, die leistungssteigernde Mittel einnehmen, steigt deswegen zunächst die sexuelle Aktivität.

Seit 2008 wird zusätzlich die Gruppe der Selektiven Androgenrezeptor-Modulatoren (SARMs) verboten. Gängige Dosierungen der meisten SARMS liegen zwischen 10 und 20 mg, wodurch die „nicht geringe Menge“ für einen Hobbyathleten lediglich bei viereinhalb bis neun Tagesportionen liegt. Beim PPARδ-Agonisten GW , auch Cardarin oder Endurobol genannt, der auf dem Markt aufgrund seiner ähnlichen Wirkungsweise oft gemeinsam mit SARMs verkauft wird, jedoch an einem andere Rezeptor wirkt, liegt die nicht geringe Menge sogar bei nur seventy five mg. Dabei stellt sich die Frage, was als so genannte „nicht geringe Menge“ gilt und was für Konsequenzen sich ergeben. Laut Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV) sowie der Anlage 1 des Anti-Doping-Gesetzes, in der verschiedene Stoffe aufgelistet sind, liegt die nicht geringe Menge für SARMs bei 90 mg. Traditionell werden in der Medizin Testosteron und Co. an Patienten verabreicht, die auf natürliche Weise keine ausreichenden Mengen des Hormons produzieren oder in Ernstfällen von den anabolen Effekten auf Muskelmasse und Knochen profitieren können.

Erste Anzeichen sind aber Pickel, verführter Haarausfall und natürlich ein starkes Muskelwachstum. “Anabole Steroide sind synthetische Abkömmlinge des männlichen Sexualhormons Testosteron, die eine stärkere und längere Wirkung haben”, erklärt Jürgen Steinacker von der Universität Ulm. Die künstlich hergestellten Steroide führen zu einer Zunahme an Muskelkraft und verstärken Muskelwachstum, Schnelligkeit und Ausdauer im Training.

Steroidale Analgetika sind aufgrund ihrer leicht euphorisierenden Wirkung in Wettkämpfen verboten, wenn sie oral, intravenös, intramuskulär oder rektal verabreicht werden. Dies betrifft alle Wirkstoffe aus der Gruppe der Glucocorticoide, wobei Dexamethason, Prednisolon und Triamcinolon am ­häufigsten verwendet werden. Die in Ausnahmefällen zur Analgesie und Muskelrelaxation eingesetzten Cannabinoide sind für Sportler innerhalb von Wettkämpfen verboten. Eine einfache kurze Definition für den Begriff »Doping« im sportrechtlichen Sinn lässt sich nicht finden, da bei Leistungssportlern unterschiedliche Verhaltensweisen einen »Dopingverstoß« begründen. Doping liegt maßgeblich immer dann vor, wenn eine verbotene Substanz, deren Metaboliten oder Marker in einer Dopingprobe eines Athleten – Urin oder Blut – nachgewiesen werden oder wenn eine verbotene ­Methode eingesetzt wird.

Bei der synthetischen Herstellung von Anabolika versucht man die androgene Komponente möglichst gering zu halten, jedoch ist diese immer vorhanden und führt möglicherweise zu unerwünschten Nebenwirkungen beim Konsumenten. Dadurch lässt sich ein potenzielles Dopingrisiko redu­zieren; gänzlich auszuschließen ist es jedoch nicht. Hegt ein Sportler den Verdacht auf ernsthafte Vitamin- und ­Mineralstoffmängel, ist die Diagnostik beim Arzt anzuraten. Eine therapeutische Substitution sollte in diesen Fällen durch Präparate mit Arzneimittelzu­lassung erfolgen. In der NADAmed-Datenbank () oder über die NADA-App kann sich die ­Apotheke informieren, ob ein Medikament für einen Sportler verboten ist oder nicht.

Auch Trenbolon befindet sichauf der Liste der unerlaubten Dopingmittel des Anti-Doping-Gesetzes. Die Einnahme von anabolen Steroiden und SARMS ist längst nicht mehr nur ein Thema für Profi-Athleten. Auch ambitionierte Hobbysportler greifen immer häufiger zu Stoffen, um ihre Leistungsfähigkeit und das Muskelwachstum zu optimieren. Wo aber liegt die Grenze zwischen legalen und illegalen Supplements?

Welche geringen Mengen genau erlaubt sind ergibt sich aus der Dopingmittel-Mengen-Verordnung, die öfter aktualisiert wird, weil immer neue Substanzen aufgenommen werden. Für ein bekanntes Anabolikum wie Nandrolon („Deca Durabolin“) beträgt der Schwellenwert beispielsweise 45 mg, für das Hormon Testosteron 632 mg. Bei verbotenem Besitzes oder Handeln von Anabolika und Dopingmitteln droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Oftmals ist in diesen Produkten von pflanzlichen Ölen bis hin zu hochgiftigen Stoffen alles zu finden. Es sind Fälle berichtet, in denen Menschen nach der Einnahme von anabolen Steroiden starben. Wie in den meisten Fällen von Schmuggel ist auch beim Schmuggel von anabolen Steroiden hauptsächlich die Organisierte Kriminalität mit involviert. Sportler, die aus medizinischen Gründen auf verbotene Substanzen oder Methoden angewiesen sind, können diese genehmigen lassen und eine sogenannte Medizinische Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Exemp­tion, TUE) bei der NADA beantragen. Manche Sportler werden von der NADA darüber informiert, dass sie auch außerhalb von Wettkämpfen, zum Beispiel im Training, bei der Arbeit und in der Freizeit, Dopingkontrollen unterzogen werden können; sie gehören einem sogenannten Testpool der NADA an.

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